Personenbezogene Daten
Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten und Fotos im Rahmen der Firmvorbereitung
Liebe Jugendliche in der Firmvorbereitung, liebe Eltern,
wir möchten den Alltag in unserer Kirchengemeinde für verschiedene Zwecke (Webseite der Einrichtung, Flyer, Broschüren, Tageszeitungen, Portfolio, Aushänge innerhalb der Einrichtung) mit personenbezogenen Daten und Fotos dokumentieren. Damit uns dies rechtlich möglich ist, benötigen wir hierzu eine Einwilligung.
Die neuen Datenschutzbestimmungen erfordern hierzu detaillierte Einwilligungserklärungen. Entscheidend ist zunächst, ob das erstellte Foto veröffentlicht wird. Eine Veröffentlichung liegt nach Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörde vor, wenn eine unbekannte und unbestimmte Anzahl an Personen das Foto sehen könnte. Das ist immer dann der Fall, wenn die Veröffentlichung auf einer Webseite, in einem Flyer, einer Broschüre oder in der Tageszeitung erfolgt. Ist die Veröffentlichung eines Fotos beabsichtigt und hat die abgebildete Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet (16. Geburtstag), muss sich die Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten auf das konkrete, zu veröffentlichende Foto beziehen. Die Einwilligung muss von beiden Erziehungsberechtigten erklärt worden sein. Ein Erziehungsberechtigter kann mit einer Vollmacht den anderen Erziehungsberechtigten vertreten.
Keine Veröffentlichung liegt vor, wenn der Kreis der Personen, die das Foto sehen könnten überschaubar und bestimmbar ist. Das ist der Fall, wenn Fotos in den Räumen der Einrichtungen verwendet werden. Hier genügt eine generelle Einwilligung.
Die zu veröffentlichenden Fotos sind Aufnahmen, die im Rahmen der Firmvorbereitung, der Firmung selbst oder damit direkt zusammenhängenden Anlässen erstellt werden. Vor der Veröffentlichung erfolgt eine Auswahl der Fotos. Wenn möglich erfolgt dies in Abstimmung mit der abgebildeten Person/ den Sorgeberechtigten. Die Fotos werden vor der Veröffentlichung auf rechtswidrige Inhalte und kompromittierende Situationen geprüft.
Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich bei der Leitung der Einrichtung für die Zukunft widerrufbar. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, wenn der Druckauftrag erteilt ist. Wird dieEinwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt.
Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.